Erstinformation
Mit In-Kraft-Treten des "Gesetzes zur
Neuregelung des
Vermittlerrechts" am 22.05.2007 sind wir verpflichtet, Ihnen vor
Aufnahme unserer Tätigkeit eine Reihe von Informationen
über uns als
Versicherungsvermittler zu geben.
Hier finden Sie
die Informationen gemäß § 15 der
VersVermV im pdf-Format: